Schallschutztüren sollen Geräuschpegel räumlich von anderen Bereichen abtrennen. Das ist ihre Hauptaufgabe. Nun ist es ein Irrglaube, das Räume dadurch schalldicht werden. Schallschutztüren können Lärmpegel – die zum Beispiel durch Maschinen, Musik, Sprache, etc. entstehen – nur abdämpfen und reduzieren. Darum sind mittlerweile bundesweit einheitliche Regelungen über die Anforderungen an Schallschutztüren erlassen worden. Zu finden sind sie in de Norm DIN 4109: „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“. Allerdings ist der Bundesgerichtshof aktuell wieder mit dem Gültigkeitsbereich beschäftigt. Derzeit gelten die Regelungen nur für unzumutbare Lärmbelästigungen.
Messung der Kenngrößen für Schallschutztüren
Schallschutztüren müssen gemäß der oben genannten DIN, „Erforderliche Luft- und Trittschalldämmung zum Schutz gegen Schallübertragung aus fremden Wohn- oder Arbeitsbereichen“ gewährleisten. Die Bemessung des Pegels wird dabei in der imaginären Einheit Rw (= Bewertetes Schalldämm-Maß in dB) angegeben.
Die einzelnen Kenngrößen für Schallschutztüren
Diese Pegelverhältnisse sind in Kategorien eingeteilt worden, die folgende Abstufungen haben:
- Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen
- Türen die von Hausfluren oder Treppen in Flure führen → 27 dB
- Türen die von Hausfluren oder Treppen unmittelbar in Flure führen → 37 dB
- Beherbergungsbetrieben
- Türen zwischen Fluren und Schlafräumen → 32 dB
- Schulen und vergleichbare Unterrichtsbauten
- Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen → 32 dB
- Krankenanstalten, Sanatorien
Türen zwischen:
- Fluren, Krankenräumen, OP- und Behandlungsräumen → 32 dB
- Untersuchungs- und Sprechzimmer → 37 dB
Allerdings existieren auch bei den Pegeln verschiedene Einheiten. Neben der Einheit Rw gibt es auch noch R´w . Hier wird die Einhaltung der Schallgrenzen inkl. aller Böden und Wände gefordert. Eine Tücke für den Tischler.